Leitung (m/w/d) des Dezernates 13 „IT und Digitalisierung“

Über uns Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswigholsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen. Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: „In Würde. Mit Sicherheit“.