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Abteilungsleitung Informatik (w/m/d)

Als Aufsichtsbehörde des Landes Berlin stärken wir die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in der Praxis. Wir prüfen und beraten als unabhängige oberste Landesbehörde die Berliner Unternehmen, Vereine und Behörden in Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Die Berliner Bürgerinnen und Bürger können sich in datenschutzrechtlichen Fragen und für Beschwerden an uns wenden. Verstärken Sie uns bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, um den Einsatz von digitaler Technologie zum Wohle der Menschen zu gestalten. Abteilungsleitung Informatik (w/m/d) Kennzahl: 25/2024 Entgeltgruppe AT 2 Vollzeit, unbefristet Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann ein Amt der Besoldungsgruppe B2 verliehen werden.