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Sachbearbeitung im Jugendamt - Bundesteilhabegesetz - BTHB (m/w/d)

Sachbearbeitung im Jugendamt – Bundesteilhabegesetz – BTHG (m/w/d) Kennziffer: 234/2024 Wer wir sind: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin – Abteilung Jugend und Gesundheit – Jugendamt Was Sie bei uns verdienen können: Entgeltgruppe: E9b, S12 TV-L Welche Aufgaben Sie bei uns haben: Sicherstellung der §§ 12, 14-15 SGB IX n.F. Handlung nach dem Leistungsversprechen der Berliner Jugendämter zur Umsetzung des SGB IX Angebot weitestgehend barrierefreier Sprechstunden Kompetente und bürgerfreundliche Annahme von Anliegen ratsuchender Personen (persönliches Erscheinen, auf dem Postweg, durch elektronische Zugänge, Fax oder Telefon) für junge Menschen mit einer (drohenden) geistigen, körperlichen Sinnesbehinderung oder seelischen Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 SGB IX n.F / § 53 SGB XII / § 35a SGB VIII Erstberatung im Rahmen des Rehabilitationsrechts und des Kinder- und Jugendhilferechts mit Verweis auf die Beratungsmöglichkeiten der EUTB sowie auf die Leistungsgewährung durch ein persönliches Budget Prüfung der Anträge im Hinblick auf die örtliche und sachliche Zuständigkeit als erstangegangener Rehabilitationsträger gem. § 14 SGB IX n.F.