Prüfer*innen (w/m/d) für die Fokus- / Intensivaufsicht im Bereich Geldwäscheprävention

Das Ziel der BaFin ist es, den Missbrauch des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Verpflichtete müssen Präventionssysteme vorhalten, um zu verhindern, dass Gelder aus kriminellen Quellen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden. Werden Sie Teil unseres Spezialisten-Teams im Bereich der Fokus- und Intensivaufsicht der Geldwäscheprävention und unterstützen Sie uns mit Ihrer Expertise bei der Überwachung der Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorgaben durch alle verpflichteten Unternehmen im Finanzsektor, u. a. mittels eigener Prüfungen bei den Ihnen zugeordneten Unternehmen. Überwachung der Einhaltung von geldwäscherechtlichen Vorschriften bei aufsichtsintensiven Kreditinstituten (SI/LSI) sowie bei Versicherungsunternehmen, Wertpapierinstituten, Finanzdienstleistern und Zahlungsdienstleistern, die der Fokusaufsicht zugeordnet wurden Teilnahme an bzw. Durchführung von Sonderprüfungen, u. a. nach § 44 KWG oder Jahresabschlussprüfungen in einem Prüfungsteam Auswertung und Erstellung von Prüfungsberichten und Übernahme spezieller Auswertungsaufgaben von ad-hoc-Themen (z. B.