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Prüfer*innen für die Bankenaufsicht

Die Bankenaufsicht hat die Aufgabe, die Geschäftstätigkeit von Instituten zu überwachen und das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger aufrechtzuerhalten. Die Beschäftigten der Referate Bankgeschäftliche Prüfungen tragen hierzu bei, indem sie Prüfungshandlungen bei den Instituten vor Ort durchführen. Ihre Dienstreisen führen sie dabei zu Zielen im Inland und Ausland. Auf Basis aufsichtlicher Regelwerke beurteilen die Prüferinnen und Prüfer die Funktionsweise und Angemessenheit des Risikomanagements der Institute. Sie überprüfen die Einhaltung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kreditinstituten sowie vergleichbarer europäischer Vorgaben im Rahmen von Vor-Ort-Prüfungen bei Kreditinstituten im In- und ggf. Ausland Hierbei analysieren, beurteilen und überprüfen Sie die Geschäftsprozesse inklusive der IT sowie der Risikomess- und Steuerungsverfahren der zu prüfenden Institute anhand der aufsichtlichen Regelwerke Zudem nehmen Sie Abnahmeprüfungen interner Ratingverfahren und Risikomodellprüfungen vor Bei entsprechender Erfahrung ist auch die Mitarbeit in einschlägigen Arbeitsgruppen sowie eine federführende Betreuung einzelfallbezogener



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