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Kauffrau bzw. Steuerfachangestellte für Umsatzsteuerverfahren (Innendienst) (w/m/d)

Das Finanzamt Stuttgart-Körperschaften beabsichtigt zum 01. März 2025 eine Kauffrau bzw. Steuerfachangestellte für Umsatzsteuerverfahren (Innendienst) (w/m/d) mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 39,5 Stunden zur Verstärkung der örtlichen Umsatzsteuer-Stelle Innendienst einzustellen. Der Aufgabenbereich der Umsatzsteuer-Stelle Innendienst ist vielseitig und abwechslungsreich. Die Umsatzsteuer hat mit einem jährlichen Steueraufkommen von rund 290 Milliarden Euro erhebliche Bedeutung für den Staatshaushalt. Als Mitglied der Umsatzsteuer-Stelle Innendienst leisten Sie einen wichtigen Beitrag dazu, die Staatseinnahmen zu sichern, die zur Daseinsvorsorge gebraucht werden und allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.