Sicherheitsingenieur*in (m/w/d) als Fachkraft für Arbeitssicherheit

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 6 ASiG und DGUV Vorschrift übernehmen Sie für alle drei Standorte der Hochschule folgende Aufgaben: Beratung der für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen/Organisationseinheiten/Fakultäten in enger Zusammenarbeit mit den Bereichen Gesundheitsmanagement und Brandschutz: In Fragen des Arbeitsschutzes Zur Gestaltung von Arbeitsplätzen Zur Auswahl, zum Einsatz und zur Prüfung von Arbeitsmitteln Zum Umgang mit Stoffen und zu physikalischen Einwirkungen sowie den damit verbundenen kollektiven und persönlichen Schutzmaßnahmen Mitarbeit bei der Integration des Arbeitsschutzes in die regulären Prozesse und Abläufe der Hochschule Unterstützung der Führungskräfte bei der Erstellung von Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen sowie Unterweisungen Verfassen von Stellungnahmen zu Bauvorhaben Begehung und Beurteilung von Arbeitsbereichen Planung und Durchführung von Informationsveranstaltungen Koordinierung der Zusammenarbeit mit dem*der Betriebsarzt*der Betriebsärztin (m/w/d) und Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge Regelmäßige Information der Hochschulangehörigen zu sicherheitsbewusstem Arbeiten und