Sachgebietsleitung (m/w/d) Wohnpflegeaufsicht im Fachdienst Gesundheit

Die Wohnpflegeaufsicht nimmt Aufgaben zum Schutz der Rechte volljähriger Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung, die in einer stationären Einrichtung oder besonderen Wohnform leben, wahr. Sie informiert und berät Bewohner*innen, Angehörige, Betreuer*innen sowie die Einrichtungsbetreiber*innen und deren Mitarbeiter*innen. Das Team der Wohnpflegeaufsicht besteht aktuell aus drei Pflegefachkräften und zwei Sachbearbeiter*innen. Leitung des Sachgebietes Wohnpflegeaufsicht Durchführung von Einrichtungsüberprüfungen nach dem SbStG, Erstellung von Prüfberichten und Umsetzung von Erstmaßnahmen zur Qualitätssicherung nach dem SbStG, Setzung von besonderen Qualitätsstandards und Handlungsvorgaben für das Sachgebiet Beratung von Einrichtungen und Trägern in mündlicher und schriftlicher Form und Veranlassung von weiterführenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z.B. Anordnungen) Prüfung von baulichen und personalwirtschaftlichen Veränderungen, Anträge auf Fachkraftanerkennung sowie Befreiungsanträge nach der SbStG-Durchführungsverordnung Erteilung von Auskünften und Beratung von Bewohner*innen von Einrichtungen, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsorganen und von