Sachbearbeiter*in Wohnpflegeaufsicht

Regelmäßige und anlassbezogene Prüfungen in stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflegebedarf (insgesamt 58 Einrichtungen im Kreisgebiet) und/oder Behinderung (insgesamt 70 Einrichtungen im Kreisgebiet) durchführen Beratungen von Einrichtungsträger*innen, Bewohner*innen, Bewohnerbeiräten/-fürsprecher*innen, Angehörigen und Fachbehörden durchführen Stellungnahmen im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren abgeben Anzeigen nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz bearbeiten und Bescheide fertigen Tätigkeitsberichte für das zuständige Fachministerium und die Öffentlichkeit anfertigen Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten



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