Ingenieur*in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur - Freiraumplanung

Sie sind für die Objektplanung in den Leistungsphasen 1-9 gem. der HOAI zuständig, insbesondere bei Neubau und Sanierung von öffentlichen Freianlagen (öffentliche Grünanlagen, Spiel-, Sport- sowie Schulanlagen und Kindergärten). Sie übernehmen die Projektsteuerung und nehmen die Bauherr*innenfunktion wahr. Weiter gehört die Abwicklung und Kontrolle von Aufträgen an externe Planungsbüros zu Ihren Aufgaben. Ihnen obliegt die Präsentation und Abstimmung mit den Gremien der Selbstverwaltung und anderen fachlichen Ämtern. Sie organisieren und führen Bürger*innenbeteiligungen und Öffentlichkeitsarbeit für Planungs- und Baumaßnahmen durch. Sie prüfen die Planung hinsichtlich der Belange der Unterhaltungsabteilungen. Freiraumplanung Die Planungsabteilung des Grünflächenamtes ist u. a. für die Planung und den Neubau halböffentlicher und öffentlicher Grünanlagen zuständig. Dies umfasst Grün- und Parkanlagen, Spielplätze, Sportanlagen, Schulhöfe- und