Sachbearbeiter*in für den Bereich Rechte an Grundstücken Dritter

Prüfung und Entscheidung von Vorkaufsrechten und grundbuchlichen Rechten. Nach Prüfung über die Ablösung städtischer Vorkaufsrechte und über die grundbuchlich gesicherten Rechte der Stadt entscheiden: Unter Berücksichtigung der städtischen Interessen/in Abstimmung mit anderen Fachämtern Beteiligung der Selbstverwaltung Schriftverkehr bearbeiten/Fragen erläutern Zahlungsaufforderungen fertigen und Zahlungseingang überwachen Prüfung und Entscheidung über Zustimmung zur Eintragung von Grundschulden Dritter in Erbbaugrundbücher Unter Abwägung der Interessen der Stadt und der Erbbauberechtigen Schriftverkehr fertigen / Fragen