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Doppischer Prüfer (m/w/d)

Ihnen obliegt die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Prüfungsaufgaben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 131 HGO), sowie die Festlegung der Prüfungshandlungen, die erforderlich sind, um wesentliche Prüfergebnisse mit hinreichender Sicherheit zu gewinnen Sie prüfen kommunale doppische Jahresabschlüsse, die Haushaltswirtschaft einschließlich aller vorzulegender Unterlagen gemäß §128 i.V.m. § 131 HGO sowie Kassenvorgänge, führen Sonderprüfungen nach § 131 Abs. 2 HGO durch und nehmen Personalprüfungen wahr Sie erstellen Prüfungsberichte zu den vorgenommenen Prüfungen Sie beraten und unterstützen die zu prüfenden Städte, Gemeinden und Verbände sowie die Fachdienste der