Brandschutzbeauftragte*r (m/w/d)

Eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben gemäß DGUV Information 205-003 für die Dienststellen der Landkreisverwaltung sowie die kreiseigenen Schulen und Gemeinschaftsunterkünften, insbesondere: Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnungen Eigenständige Durchführung von internen Brandschutzbegehungen und Mängelmanagement Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen Teilnahme an Brandverhütungsschauen Teilnahme an Begehungen im Bereich Arbeitsschutz, Beratung von Führungskräften und Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, soweit diese den Brandschutz betreffen Bewertung, Freigabe und Kontrolle von feuergefährlichen Arbeiten Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z.B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen und Jahresbericht Mitarbeit in den Stabsstrukturen des Landkreises