Sachbearbeiter*innen Leistungsgewährung SGB II

Entgegennehmen von Anträgen auf laufende und einmalige Leistungen nach dem SGB II Selbstständiges Prüfen, Entscheiden und Zahlbarmachen der Leistungen nach dem SGB II Herstellen des Nachrangs der Leistungsgewährung durch Verfolgen von Erstattungs- und Ersatzansprüchen gegenüber Dritten, insbesondere anderen Sozialleistungsträgern Kooperative Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden der Arbeitsvermittlung des Jobcenters Stadt