Leiter*in der Unteren Naturschutzbehörde

* Fachliche Führung der Unteren Naturschutzbehörde, u.a. Entscheidung besonderer Verwaltungs- und Fachfragen inkl. abschließender rechtlicher und fachlicher Prüfung komplexer Sachverhalte wie z.B. Ausnahmegenehmigungen, Widerspruchs- und Klageverfahren oder ordnungsrechtliche Verfügungen * Wahrnehmung und Vertretung der Naturschutzbelange bei wesentlichen Planungen, Maßnahmen und Vorhaben * Ausweisung und Sicherung von gesetzlich geschützten Teilen von Natur und Landschaft * Abstimmung von Pflege- und Entwicklungskonzepten, Maßnahmenplanungen, Planungen im Rahmen des Biotopmanagements und Monitorings der besonders geschützten Landschaftsbestandsteile * Stellungnahmen zu umweltrelevanten Fachplanungen und den erforderlichen Eingriffsregelungen in besonderen Fällen * ggf. Teilnahme an Sitzungsterminen von Ausschüssen, Ortsräten und Gremien * Beratung von Bürger*innen, Behörden sowie der Fachdienste der Stadt Lingen (Ems) in Fragen des Naturschutzes Veränderungen in der Aufgabenzuordnung bleiben



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