Stellvertretende*r Leiter*in (d/m/w) des Referats für Akademische Selbstverwaltung – Universitätsverwaltungsrätin*rat / Volljurist*in

Die TU Berlin versteht sich als international renommierte Universität in der deutschen Hauptstadt, im Zentrum Europas. Eine scharfe Profilbildung, herausragende Leistungen in Forschung und Lehre, die Qualifikation von sehr guten Absolventinnen und Absolventen und eine moderne Verwaltung stehen im Mittelpunkt ihres Agierens. Ihr Streben nach Wissensvermehrung und technologischem Fortschritt orientiert sich an den Prinzipien von Exzellenz und Qualität. Bei der Technischen Universität Berlin ist/sind folgende Stelle/n zu besetzen: Stellvertretende*r Leiter*in (d/m/w) des Referats für Akademische Selbstverwaltung – BesGr. A 13 bzw. Entgeltgruppe 13 TV-L Berliner Hochschulen Universitätsverwaltungsrätin*rat BesGr. A 13 / Volljurist*in E 13 Vorbehaltlich des Freiwerdens der Stelle Teilzeitbeschäftigung ist ggf. möglich Die Einstellung erfolgt abhängig von den persönlichen Voraussetzungen im Beamten- oder Angestelltenverhältnis. Die Eingruppierung erfolgt in der angegebenen Entgeltgruppe, wenn alle persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Sie sind VOLLJURIST*IN (gern