Ingenieur als Sachverständiger im Bereich Röntgenverordnung (zur Ausbildung) (w/m/d)

Sie engagieren sich bei uns für die Sicherheit von Röntgeneinrichtungen in der Dental-, Human-, Veterinärmedizin sowie an industriellen Anlagen. Wir als Sachverständige nach §172 StrlSchG Abs. 1 Punkt 1 bilden Sie zur prüfenden Person nach §177 StrlSchV Abschnitt 2 Punkt 4 aus. Durchführung von erst- und wiederkehrenden Prüfungen an allen Arten von Röntgenanlagen Nach Ihrer Ausbildung sind Sie Experte / Expertin für Fragen der StrlSch Gesetzgebung in allen relevanten Normen, Vorschriften der Technik und Medizin, die den Bereich der bildgebenden Diagnostik betreffen Neben der Prüfung von Röntgeneinrichtungen und des baulichen Strahlenschutzes sind Sie gefragte/r Berater*in von Anwendern, Technikern und Planern Eigenverantwortliche und selbstständige Tätigkeit als ExperteIn / prüfende Person unserer Sachverständigen Organisation in Ihrem lokalen Einzugsgebiet Durchführung und Dokumentation von Prüfungen nach §§12, 19 StrlSchG und §88 StrlSchV unter Beachtung der gültigen Normen und Richtlinien Prüfung des baulichen Strahlenschutzes bei der Errichtung von Röntgenanlagen und -räumen Berechnung von Strahlenschutzplänen für medizinische und technische